EIGENTUMSWOHNUNGEN



2 ZIMMER-WOHNUNG IN BUXTEHUDE-ALTKLOSTER:
SELBER WOHNEN ODER VERMIETEN?




Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück zu verkaufen , dann rufen Sie uns doch einfach an und wir vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihnen oder in unserem Büro.

Wir beraten Sie gerne - diskret, unverbindlich und kostenlos.

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstückes und erstellen ein professionelles, aussagekräftiges und nachvollziehbares Kurz-Wertgutachten - Kostenlos bei Auftragserteilung!

Nach Auftragserteilung können Sie sich zurücklehnen:
Wir kümmern uns um alles weitere und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Wir versprechen Ihnen nicht, dass wir Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück innerhalb von 4-Wochen verkaufen.
Wir setzen jedoch alles daran, Ihr Objekt so gut und so schnell wie möglich zu verkaufen.
Alles andere wäre unseriös.


UPDATE:

Am 23.Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Courtage-Regelung beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Kraft getreten.

Auf das wesentliche zusammen gefasst ändert sich folgendes für die Verkäufer:

Alle Makleraufträge müssen schriftlich erfolgen.

Die neue Courtage-Regelung sagt aus, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen.
Vom Käufer darf maximal die Hälfte der Maklercourtage verlangt werden.


(C) 2023 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken